Rechtsprechung
BVerfG, 21.02.2011 - 1 BvR 1941/10 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer
Die 3. Kammer des Ersten Senats entschied mit Beschluss vom 21. Februar 2011 (1 BvR 1941/10), der Klägerin zugestellt am 1. März 2011, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.Die in den Verfahren 6 K 1538/04 Ge und 6 K 1540/04 Ge erhobene Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1941/10 stellt keinen wirksamen Rechtsbehelf im vorgenannten Sinne dar.
Nichts anderes folgt daraus, dass die Klägerin im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 1941/10 nicht nur die Rüge der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erhoben hat, sondern auch die Verletzung materieller Grundrechte geltend gemacht hat.
Bei der Frage der Angemessenheit der Verfahrensdauer ist nicht zu berücksichtigen, dass die Klägerin den Ausgang der Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1941/10) abwarten wollte, die sie unter dem 22. Juli 2010 gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010 in den Parallelverfahren 6 K 1538/04 Ge und 6 K 1540/04 Ge (BVerwG 8 C 17.09, 8 C 18.09) erhoben hatte.
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 17.09
Antragstellung; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensträger; …
Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.02.2011 - 1 BvR 1941/10 - nicht zur Entscheidung angenommen.